Unser Partnerkonzept
KLEINGEDRUCKTES
Zugelassene Partner
Für die Zulassung von Partnern bestehen folgende Durchführungsformen:
- Umsetzung des Betriebes als Inklusionsbetrieb bzw. im Rahmen einer Inklusionsabteilung gemäß § 215 SGB IX.
- Alternativ: Sie sind kein Inklusionsbetrieb, sondern z. B. gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe: Dann müssen mindestens 10 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen besetzt werden, die eine schwere Behinderung aufweisen.
Einzuhaltende Standards
- Damit die Qualität in Partnerbetrieben gewährleistet wird, müssen die Lecker hoch drei-Menüs und -Rezepturen genutzt werden.
- Die Produktion muss auf Grundlage des von uns eingesetzten Warenwirtschaftssystems (NT/C – Fremdanbieter) gesteuert werden.
- Weitere Qualitätsstandards sind zu erbringen (z. B. Hygienestandard). Auch hier unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.
Kostet die Partnerschaft etwas?
Ja. Wir wollen zwar kein Geld mit den Partnerschaften verdienen, müssen aber Kosten zur Abrechnung bringen. Die Kosten für die Partnerlizenz beträgt 3,0 Prozent vom Nettoumsatz bei gemeinnützigen Trägern. Bei gewerblichen Unternehmen (die mindesten 10 Prozent Menschen mit schwerer Behinderung beschäftigen müssen) beträgt die Partnerlizenz 3,5 Prozent vom Nettoumsatz.
Die Begleitung der Aufbauphase sowie die laufende Betriebsberatung wird nach Aufwand abgerechnet. Hierfür erstellen wir ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.
Unser Partnerkonzept als PDF zum herunterladen:
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