Wir sind ein Inklusionsbetrieb gemäß §215 SGB IX. Dieses bedeutet, dass wir mindestens 40 Prozent unsere Arbeitsplätze mit Menschen besetzen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Diese Menschen werden bei Lecker hoch drei an unterschiedlichsten Stellen eingesetzt z.B.:
- im Bürobereich
- in der Logistik oder
- in der Küche
und sind wichtige Leistungsträger unserer Organisation.